Aktuelles vom 12.07.10
VSEH-Seminartagung in Wolfsburg
Mitglieder simulieren Gerichtsverhandlung
Eine Gerichtsverhandlung wird kurzerhand in einen Tagungsraum des Designer Outlet Center in Wolfsburg gelegt. Was sich zunächst anhört wie ein eklatanter Verstoß gegen Gerichtsverfassungsrecht war nichts anderes als ein Rollenspiel, mit dem die Teilnehmer der diesjährigen VSEH-Seminartagung im Mai ihr Auftreten vor Gericht üben wollten. Unter richterlicher Begleitung wird ein „Rechtsstreit“ verhandelt, in dessen Verlauf auch ein Sachverständigengutachten vor „Gericht“ erläutert werden muss. Unter der Leitung von Oliver Brand, Richter am Oberlandesgericht Braunschweig verhandelten VSEH-Mitglieder einen „echten Fall“ mit großem Engagement.
Die Tagung fand auf dankenswerterweise auf Einladung von Bernd Maier im Designer Outlet Center in Wolfsburg statt. Maier, elektrohandwerklicher Sachverständiger und Mitglied des VSEH Nord betreut dort das technische Management.
Der Verhandlung lag ein authentischer Fall zugrunde, in dem Friedhelm Triphaus, stv. Vorsitzender des VSEH und technischer Berater des LIV seinerzeit das Gutachten erstattet hatte. In die Rolle des Gutachters schlüpfte jetzt – in der simulierten Verhandlung - sein Kollege Geerd Lübbermann aus Uelsen. Worum ging es? Die Parteien stritten um die Verpflichtung der Beklagten - einer Versicherung - zum Schadenseintritt wegen eines angeblichen Blitzeinschlags.
Der Kläger unterhielt eine Hausratsversicherung in welcher ausdrücklich Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag versichert sind.
Am Wohnort des Klägers ereignete sich ein Gewitter, im Nachgang zu diesem Gewitter stellte der Kläger fest, dass der Elektroherd nicht mehr funktionierte. Der Kläger ging zudem davon aus, dass außer diesem Gerät auch unter anderem der Fernseher und der Satellitenreceiver in Mitleidenschaft gezogen worden sein könnten.
Der Kläger behauptet, dass im Zusammenhang mit dem Gewitter ein Blitz in relativer Nähe zum Wohnhaus des Klägers eingeschlagen und hierdurch eine Überspannung in der Stromversorgung des Hauses eingetreten sei, welche zum Schaden geführt habe. Zwar seien das Fernsehgerät und der Satellitenreceiver im Nachhinein doch nicht defekt gewesen, jedoch sei der Elektroherd nach wie vor defekt.
Der Vertreter der beklagten Versicherung, dargestellt von Karsten Krügener aus Bad Grund bestritt einen durch Blitzeinschlag bzw. Einwirkung entstandenen Schaden. Abgesehen davon, dass sich die zunächst als schadhaft gemeldeten Unterhaltungselektronikgeräte (Fernseher und Satellitenreceiver) als nicht beschädigt erwiesen hätten, seien im Rahmen einer Überprüfung keinerlei Schmauchspuren am Elektroherd sowie Schäden an dem Stromnetz im Haus des Klägers feststellbar gewesen, welche auf eine Überspannung infolge Blitzeinschlags hindeuten würden. Die Ersatzbeschaffungskosten seien zudem überzogen.
Durch das Gericht wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, das zudem mündlich erläutert wurde.
Nach dem „Urteil“ war die Klage auch überwiegend begründet.
Wie sich aus dem Gutachten des Sachverständigen und den von diesem eingeholten Informationen ergibt, ereignete sich am jenem Tag ein Blitzeinschlag in Nähe des Wohnhauses des Klägers, wobei die Entfernung des Blitzeinschlags mit 200 Meter plus/minus einer Toleranz von ca. 250 Meter anzunehmen ist. Nach den Feststellungen des Sachverständigen war dieser Blitz geeignet, in der Siedlung, in welcher der Kläger wohnt, sich in das Stromversorgungsnetz des örtlichen Stromversorgers einzukoppeln und Spannungsspitzen in den anliegenden Gebäuden hervorzurufen. Hierbei war nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht zwingend erforderlich, dass es zur Beschädigung der Hausinstallation in Form verschmorter Kabel oder Anschlussdosen kommen muss. Vielmehr ist nach den Feststellungen des Sachverständigen, an dessen Sachkunde das Gericht keinerlei Zweifel hegt, es auch möglich, dass optisch unbemerkt Spannungsspitzen sich über das Hausnetz fortsetzen und in der empfindlichen Mikroelektronik einzelner Geräte zu Schaden führen. Jedenfalls war der von der Beklagten gezogene Rückschluss vom Fehlen von Schmauch- bzw. Brandspuren etc. auf eine fehlende Blitzschlageinwirkung nicht zwingend.
Selbstverständlich wurde in Wolfsburg auch die langjährige Tradition der Workshops beibehalten. Unter Leitung von Richter am OLG Brand analysierten die Mitglieder wie in jedem Jahr Original-Gutachten, wieder einmal zur Verfügung gestellt von Friedhelm Triphaus in Workshops. Wenn die Tagungsteilnehmer in Begleitung von Richtern Gutachten von Kollegen diskutieren, dann wird auch offen ausgesprochen, was man vielleicht anders gemacht hätte. Zum Abschluss ihrer Beratungen bestimmt jede Gruppe einen Berichtersatter, der dann dem Plenum den Sachverhalt und die Lösung vorträgt und sich dabei auch nicht mit freundschaftlicher Kritik zurückhält. Nebenbei: die Diskussion dieser Gutachten ist auch eine gute Übung für die Vortragstechnik, die den Teilnehmern vor Gericht zu Gute kommen wird. Doch auch die Richter sind nicht frei von Fehlern. Richter Brand ermunterte die anwesenden Sachverständigen: “Sparen Sie nicht an Kritik, Sie bekommen von den Richtern nicht immer einwandfreie Beweisbeschlüsse“.
Eines der Gutachten betraf einen Schaden im Bereich der Landwirtschaft. In einem Klauenpflegestand war eine Kuh aufgrund einer Körperdurchströmung mit elektrischem Strom zu Tode gekommen. Die Steckdose, in die der Stecker des Klauenpflegestandes eingesteckt war, war in der Abzweigdose dahingehend falsch angeschlossen, dass der grün-gelbe Schutzleiter auf den zeitweise spannungsführenden Schaltdraht des Lampendrahtes angeschlossen wurde. Ein FI-Schutzschalter war für diesen Stromkreis nicht vorhanden. Nach Installation der Steckdose ist die zwingend vorgeschriebene Prüfung nicht erfolgt.
Ein Schwerpunkt der Fach-Vorträge war das Thema „Photovoltaik“. Einerseits expandiert der Markt der „Photovoltaik-Anlage sehr stark. Andererseits tauchen nun die ersten Schäden auf, die im Rahmen eines Rechtsstreits von Sachverständigen begutachtet werden müssen. Wichtig ist, dass die elektrohandwerklichen Sachverständigen ihre Kompetenz und Zuständigkeit deutlich machen. Das Thema ist sehr vielseitig, von Modulen bis zu Befestigungssystemen. Dr.Ing. Cedrik Zapfe referierte über mechanische Schäden an Modulen, Verlust durch Standsicherheit durch Wind- und Schneelast, unzureichende Ballastierung und auch das Schadenspotenzial durch mangelhafte Bauausführung. Dr. Zapfe, der im Auftrag von Schletter Montagesysteme sprach, sparte auch nicht mit der beeindruckenden Bildern, die z.T. kurios anmuteten.
Auch ein Beitrag von Burkhard Schulze, Normenbeauftragter des ZVEH, befasste sich mit dem Rhema „Errichten und Betreiben von Photovoltaikanlagen nach VDE 0100-712“. Eine engagierte Diskussion kam auf, als Burkhard Schulze auf die Gefahren einging, die aus Sicht der Feuerwehr von elektrischen Anlagen in Zusammenhang mit dem Löschen eines Brandes ausgehen. Favorisiert wird laut Burkhard Schulze beim Brand des Hauses ein Kurzschließen an den Modulanschlussdosen.
In einem kleinen Rahmenprogramm besichtigten die Teilnehmer abends die Autostadt, ein Themenpark rund um das Thema Auto und Maschine. Mit sieben Marken-Pavillons für die zum Konzern gehörenden Marken und dem Zeit-Haus, in dem klassische Automobile von den Anfängen des Automobils bis heute gezeigt werden.
