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20.03.2020

Corona-Krise

Eine To-do-Liste der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e. V.

Sie haben zunehmend mit der Frage zu tun: „Wie geht das mit der Kurzarbeit?" 
Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V. hat für Sie zusammengestellt: Eine To-do-Liste als roten Faden für die zunächst erforderliche Anzeige und die sich dann anschließende Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Wer noch im März in Kurzarbeit gehen will, muss dies bis Ende März bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage im Login-Bereich (Für Mitglieder) unter Sonstige Services -> Coronavirus.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: liv@eh-nb.de oder rufen Sie uns an: 0511 / 957 57 44